Strumpf- und Ärmelhalter

Die Witwe Margarethe Strauch* betrieb ihr Gewerbe in ihrer Wohnung Alt-Moabit 85, wo sie mit drei anderen Frauen Strumpf- und Ärmelhalter, Tanz- und Bindegürtel sowie Sockenhalter und ähnliches herstellte. Geschäftsbeginn war wahrscheinlich im September 1927. Im Jahr 1934 wurde ein Umsatz von 60.000 RM erzielt.

1938 musste sie die Firma wieder löschen lassen. Im Schriftwechsel mit den Behörden taucht irgendwann auch der Zweitname Sara auf. Den hatte Margarethe aber nicht von ihren Eltern bekommen: Mit Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze machten sich Jüdinnen und Juden strafbar, wenn sie nicht die Vornamen Sara oder Israel beim Standesamt oder der Polizei eintragen ließen. Wer dies nicht tat, wurde mit Gefängnis zwischen einem und sechs Monaten bestraft. Als Frist der Namensänderung hatte die Staatsmacht den 31. Januar 1939 ausgegeben. Margarethe Strauch beantragte die Löschung ihrer Firma aus dem Handelsregister im Dezember 1938. Damals unterschrieb sie noch mit Margarethe Strauch. Kaum zwei Wochen später hatten sich vier Buchstaben neu eingeschlichen.

Im Gegensatz zu vielen anderen gelang es Frau Strauch, mit ihren Kindern in die USA zu entkommen. Mitte der 1950er Jahre stellte sie einen Antrag auf Entschädigung, sie forderte 12.000 D-Mark. Als Rechtsnachfolgerin des NS-Staates wurde die Bundesrepublik drei Jahre später verurteilt, ihr 8.000 DM zu zahlen. Sollte dies eine kleine Wiedergutmachung für ihr verlorenes Geschäft und das zerstörte Leben in Berlin sein? Wohl eher nur symbolisch.

* Name auf Wunsch der Familie geändert