Schon vor der Verabschiedung entsprechender Gesetze wurden Juden systematisch ausgegrenzt. Im September 1935 wurden Gesetze erlassen und fortlaufend verschärft:
- Jude ist, wer von mindestens drei von vier Großeltern abstammt, die jüdisch waren.
- Als Jude gilt auch der, der von zwei jüdischen Großeltern abstammt („jüdischer Mischling“).
Die „Abstammung“ gab den Ausschlag, das „Blut“ war das wichtigste Unterscheidungskriterium – obwohl es medizinisch keinen Unterschied in der Blutgruppenzusammensetzung von „Ariern“ und „Juden“ gibt. Die Frage, wer unter dem NS-Regime als Jude galt, ist daher naturwissenschaftlich oder sonst nicht zu beantworten. Mangels spezifischer Merkmale für Juden wurde die jüdische Religion als entscheidendes Definitionsmerkmal zu Hilfe genommen. Wer der jüdischen Religion angehört, ist Jude. Dies gilt auch, wenn die jeweiligen Vorfahren Mitglieder einer jüdischen Synagogengemeinde waren.
Damit bewiesen die Nazis selbst, dass es unmöglich ist, die „Rasse“ zur objektiven Eigenschaft zu machen. Die Nazis konnten naturwissenschaftlich (Rassenideologie) nicht nachprüfbar feststellen, ob jemand Jude ist.