“Arisierungen” – Zwangsverkauf

Ab dem 1. Januar 1939 war deutschen Juden das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt.

Doch schon 1933 begann die Zerstörung der jüdischen Unternehmen mit Boykottaufrufen und gezielter Propaganda. Auf der Grundlage der “Verordnung zum Reichsbürgergesetz” erstellten 1938 die Bezirksämter eigene Verzeichnisse, in denen sie jüdische Gewerbetreibende separat listeten. Die Verwaltung war angehalten, auch solche Betriebe zu erfassen, in denen nur der Ehepartner des Inhabers jüdisch war. Im selben Jahr wurden fast 2.000 jüdische Firmen zur Aufgabe gezwungen, 1939 rund 2.300. Sie wurden geschlossen oder durch Enteignung an Nicht-Juden übertragen.

Den Zwangsverkauf nannten die Nazis “Arisierung” und die bisherigen Eigentümer erhielten in der Regel nur einen kleinen Prozentteil des tatsächlichen Wertes ihrer Firma. Allein in Moabit wissen wir von über 150 Firmen, deren jüdische EigentümerInnen ihre Betriebe zwangsweise verkaufen mussten oder sie aufgelöst wurden.